Tätigkeitsbereich
Migrations- und Asylrecht
Rechtliche Unterstützung in der Türkei: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Staatsbürgerschaft durch Investition, Abschiebung und Verwaltungshaft.

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Aufenthalts-, Arbeits- und Staatsbürgerschaftsverfahren in der Türkei
Aufenthalts-, Beschäftigungs- oder Investitionsverfahren in der Türkei können erhebliche rechtliche Risiken bergen, wenn sie nicht ordnungsgemäß geführt werden. Zen Law Partners vertritt ausländische Staatsangehörige in Verfahren zu Aufenthalt, Arbeitserlaubnis, Staatsbürgerschaft und Abschiebung.
Erster Schritt
Anfragen werden von unserer Kanzlei geprüft.

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Tätigkeitsbereiche
Anträge auf Aufenthaltserlaubnis
Vorbereitung von Anträgen auf kurzfristige und langfristige Aufenthaltserlaubnisse, Verfolgung des Bearbeitungsstands und Führung rechtlicher Verfahren gegen mögliche Ablehnungsentscheidungen.
Arbeitserlaubnis
Abwicklung der erforderlichen Antragsverfahren und Abstimmung mit dem Arbeitgeber, um das Recht auf eine legale Beschäftigung in der Türkei zu erlangen.
Einbürgerungsanträge
Antragstellung und Verfahrensmanagement für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investition oder auf anderem rechtlichem Weg.
Abschiebungsverfahren
Erhebung von Klagen gegen Abschiebungsverfügungen und Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsverfahren.
Verwaltungshaft und Abschiebungszentren
Begleitung der rechtlichen Verfahren von Ausländern, die in Abschiebungszentren festgehalten werden, sowie Anträge auf ihre Freilassung.
Investitionen und Unternehmensgründung
Unternehmensgründung, rechtliche Strukturierung und Verfahrensberatung für ausländische Investoren, die in der Türkei ein Unternehmen gründen möchten.
Aufenthaltserlaubnisse
Bei Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis werden ein gültiges Reisedokument und der Visumstatus, der Einkommensnachweis, ein Mietvertrag oder Grundbuchauszug, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Krankenversicherung und ein Führungszeugnis gemeinsam geprüft. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen; die gegen Ablehnungsentscheidungen verfügbaren Rechtsbehelfe werden gesondert geprüft.
Arbeitserlaubnisse
Bei einem Antrag auf Arbeitserlaubnis sind das Verhältnis zwischen der Lage des Arbeitgebers und der Position des ausländischen Arbeitnehmers, die Anerkennung von Diplomen und beruflichen Qualifikationen sowie die Abstimmung mit dem Arbeitgeber wichtig.
Staatsbürgerschaft
Bei der Staatsbürgerschaft durch Investition unterliegt jeder Weg, etwa Immobilien, Bankeinlagen, Kapitalinvestition oder Beschäftigung, eigenen Voraussetzungen. Vor der Antragstellung sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen des gewählten Weges erfüllt sind.
Abschiebung und Verwaltungshaft
Abschiebungs- und Verwaltungshaftentscheidungen können gerichtlich angefochten werden. Da die Antragsfristen kurz sind, sollte die rechtliche Prüfung unverzüglich erfolgen, sobald Ihnen die Entscheidung zugestellt wurde.
So arbeiten wir
Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Antragsunterlagen und, falls vorhanden, die Entscheidung der Behörde und teilen Ihnen schriftlich mit, welche Wege offenstehen.
Vertretung. Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen, vertreten wir Sie in Verfahren vor der Verwaltung und vor Gericht.
Information. Wir informieren Sie über jede Entwicklung in Ihrem Fall und gehen erst mit Ihrer schriftlichen Zustimmung zum nächsten Schritt über. Jeder Fall wird nach seinen eigenen Umständen beurteilt.
Anfrage
Wenn Sie ein Anliegen zu einer Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Staatsbürgerschaft oder Abschiebung haben, kann Zen Law Partners Ihren Fall prüfen. Wenn Sie Ihren Fall prüfen lassen möchten, können Sie uns schreiben.
Themenübersicht
Ausländerrecht und Aufenthalt
Ratgeber und Artikel
- Aufenthaltserlaubnis in der Türkei: Was Sie vor dem Antrag wissen sollten
- Arbeitserlaubnis für ausländische Hausangestellte in der Türkei
- Scheidung in der Türkei für ausländische Staatsangehörige: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Verfahren
- Scheidung in der Türkei für Ausländer: Internationale Scheidung, Sorgerecht und Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile
