Tätigkeitsbereich
See- und Schifffahrtsrecht
Rechtsberatung zu Seefrachtverträgen und Charterverträgen, Schiffs- und Ladungsstreitigkeiten, Seeversicherung und Hafenangelegenheiten.

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Rechtsberatung im Seehandel und in der Schifffahrt
Seehandel und Schifffahrt bilden ein Rechtsgebiet mit eigenen Regeln, in dem Transport, Versicherung und Hafenbetrieb zusammenwirken. An Streitigkeiten sind oft Parteien aus verschiedenen Ländern und mehrere Verträge beteiligt. Zen Law Partners berät Privatpersonen und Unternehmen, die im maritimen Sektor tätig sind, zu Verträgen, Versicherungen und Streitigkeiten.
Erster Schritt
Anfragen werden von unserer Kanzlei geprüft.

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Leistungsbereiche
Seetransport
Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Verträgen über die Güterbeförderung auf See.
Streitigkeiten über Schiffe und Ladung
Beilegung von Streitigkeiten zwischen Reedern, Verfrachtern und Ladungsbeteiligten.
Versicherungs- und Haftungsverfahren
Rechtliche Unterstützung in Fragen der Seeversicherung und der Haftung aus maritimen Aktivitäten.
Internationaler Seehandel
Rechtsberatung zu Verträgen und Streitigkeiten aus dem internationalen Seehandel.
Hafen- und Logistikprozesse
Rechtsberatung zu Hafentätigkeiten und Logistikabläufen.
Seehandelsverträge
Erstellung und rechtliche Prüfung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Seehandel.
Frachtverträge und Charterverträge
In Frachtverträgen und Konnossementen sollten die Haftung des Verfrachters, die Lieferbedingungen und das anwendbare Recht klar geregelt werden. In Charterverträgen sind außerdem die Charterdauer, die Bestimmungen zu Verzögerungen und die Nutzungsbedingungen des Schiffes wichtig.
Schiffs- und Ladungsstreitigkeiten
Beschädigte oder unvollständige Ablieferung der Ladung, Verspätung und Frachtforderungen sind häufige Streitigkeiten zwischen Reedern, Verfrachtern und Ladungsbeteiligten. Die bei der Ablieferung erstellten Aufzeichnungen und die Schadensbesichtigungen sind die zentralen Beweismittel dieser Streitigkeiten.
Versicherung, Häfen und Logistik
Bei Ansprüchen aus der Seeversicherung bestimmen der Deckungsumfang der Police, die Schadensmeldung und die dem Versicherer vorgelegten Unterlagen den Verlauf des Falls. In Hafendienstleistungs-, Lager- und Logistikverträgen sollten die Haftungsgrenzen der Parteien im Voraus vereinbart werden.
So arbeiten wir
Ersteinschätzung. Wir prüfen die Verträge, Dokumente wie Konnossemente und Policen sowie die Schadensaufzeichnungen und teilen Ihnen schriftlich mit, welche Wege offenstehen.
Vertretung. Wenn Sie uns bevollmächtigen, vertreten wir Sie in Verhandlungen sowie in Gerichts- und Schiedsverfahren.
Information. Wir informieren Sie über jede Entwicklung in Ihrem Fall und gehen erst mit Ihrer schriftlichen Zustimmung zum nächsten Schritt über. Jeder Fall wird nach seinen eigenen Umständen beurteilt.
Anfrage
Zen Law Partners kann Ihren Fall zu einem Vertrag oder Streit im Zusammenhang mit Seehandel oder Schifffahrt prüfen. Wenn Sie Ihren Fall prüfen lassen möchten, können Sie uns schreiben.
